ZIVILRECHT IN DER DDR

Rechtsverhältnisse zwischen Privatrechtssubjekten wurden in der DDR ab 1949 zunächst nach dem weiter geltenden BGB beurteilt. Mit Einführung der staatlichen Planwirtschaft fiel das staatliche Planungsrecht, das "Vertragsrecht" als Gegenstand des Privatrechts weg. Mit dem Inkrafttreten des Familiengesetzbuches der DDR wurde das vierte Buch des BGB obsolet.
Am 1.1.1976 trat das Zivilgesetzbuch in Kraft und verdrängte das BGB vollständig. Gesetze und Normen zum "Zivilrecht" der DDR betrafen Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern und Bürgern einer- und zwischen Betrieben und Bürgern andererseits. Die Texte zum materiellen Zivilrecht, zum Zivilprozessrecht und zur Verfassung der Zivilgerichtsbarkeit finden Sie hier.

Einführungsgesetz zum Familiengesetzbuch (1965)

Familiengesetzbuch (1965)

Zivilgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik (1975)