ARBEITSRECHT

Das Arbeitsrecht der DDR speist sich aus zahlreichen Quellen - und zwar nicht nur solchen, die einzelne Arbeitsverhältnisse oder größere Mengen von Arbeitsverhältnisse betrafen. Insbesondere Rechtsquellen, die die Förderung von Frauen bezweckten, setzten in der DDR früh ein. Das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht war mehrfach Gegenstand von Kodifizierungsbemühungen. In dieser Rubrik sind daher nicht nur die größeren Gesetzgebungswerke, sondern auch Einzelgesetze zu finden, die sich auf Arbeitsverhältnisse auswirkten.

Gesetz der Arbeit (1950) - in Arbeit

Gesetzbuch der Arbeit (1961)